Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Lebensressort
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Landesrätin Simone Schmiedtbauer
  • Aktuelles für die Presse
  • Mein Team
  1. Sie sind hier:
  2. Lebensressort
  3. Aktuelles für die Presse
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Musterbeispiele für tierfreundliches Bauen: Einreichfrist wurde verlängert

Innovative Bauprojekte können noch bis 31. Juli 2025 eingereicht werden

Zwei Pferde galoppierend in der Landschaft
Das schönste Tierfoto stammte letztes Jahr vom Betrieb Dietmar Fiedler aus Fürstenfeld. © Foto: Dietmar Fiedler; bei Quellenangabe honorafrei

Graz (21. Mai 2025).- Die Einreichfrist für den Preis für besonders tierfreundliches Bauen im Bereich der Nutztierhaltung wurde bis 31. Juli 2025 verlängert. Der Preis würdigt zukunftsweisende Bauprojekte in allen Bereichen der Produktion bei landwirtschaftlichen Nutztieren, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen. Bis Ende Juli haben Halterinnen und Halter von Nutztieren noch die Möglichkeit, sich mit besonders tierfreundlichen Bauprojekten bei der Tierschutzombudsstelle zu bewerben.

Bei der steiermarkweiten Ausschreibung können Bauprojekte aller Nutztierkategorien eingereicht werden, die sämtliche bau-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie das Kriterium besonderer Tierfreundlichkeit erfüllen. Es ist kein Nenngeld erforderlich. Die baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Tierfreundlichkeit müssen zwischen 1. Jänner 2018 und 31. Juni 2025 durchgeführt worden sein. Das Objekt muss bis 31. Juni 2025 fertiggestellt worden und in Betrieb sein. 

Tierschutzombudsfrau Karoline Schlögl betont zum Ablauf der Auswahl der Betriebe: „Selbstverständlich werden die von den Betrieben gewünschten Sicherheitsmaßnahmen bei der Besichtigung von den Jurymitgliedern eingehalten, um die Gesundheit der Tiere aufrecht zu erhalten.“

Aus den eingereichten Bauten werden nach Beurteilung durch die unabhängige Fachjury vier Betriebe prämiert, die jeweils mit einem Preis in der Höhe von 1500 Euro ausgezeichnet werden. Unter den einreichenden Tierhalterinnen und Tierhaltern wird außerdem ein Sachpreis für das beste Tierfoto im Wert von 300 Euro durch die Jury vergeben. Die Preise werden am 8. Oktober 2025 von Landesrat Hannes Amesbauer und Landesrätin Simone Schmiedtbauer überreicht.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website  www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at. 

Graz, am 21. Mai 2025

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at  zur Verfügung.
A-8011 Graz - Hofgasse 16 - Datenschutz
 

Kontakt

  • Landesrätin
    Simone Schmiedtbauer
  • +43 (316) 877-2210
  • E-Mail
  • Herrengasse 16
    8010 Graz

Links zu Partnerwebseiten

  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie