14.12.2006
Information über die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm
Die Richtlinie 86/278/EWG (EU-Klärschlammrichtlinie) regelt auf EU-Ebene den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft.
Diese Richtlinie wird in der Steiermark mit dem Steiermärkischen landwirtschaftlichen Bodenschutzgesetz, LGBl.Nr.